Bürosprechzeiten / Office talk time Mo-Do 8-16 h Betriebsferien / Company holidays 20.12.2024 – 06.01.2025 |
Unsere Bürosprechzeiten: Mo-Do 8.00-16.00 Uhr
Telefon:+49 9524 303 84 55
Nehmen Sie Kontakt mit uns aufGehrig Bearings, Inhaber Bernd Gehrig, Zeiler Str. 46, D-97522 Sand am Main (Stand Juni 2016)
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Annahme unserer Leistungen oder Waren erkennt der Kunde unsere Bedingungen an. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des abzuschließenden Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkannt haben, verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, d.h. alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehungen treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.
1.4 Die Übernahme von Garantien und des Beschaffungsrisiko unserseits muss ausdrücklich erfolgen, als solche bezeichnet sein und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kunde und wir sind uns einig, dass Angaben in unseren Katalogen, Werbemedien und sonstigen allgemeinen Informationen zu keinen Zeitpunkt eine Garantie oder Übernahme von Garantien oder des Beschaffungsrisikos darstellen.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss und -inhalt
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich niedergelegt sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass hiervon im konkreten Fall Abstand genommen wurde.
2.2 Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen oder Abbildungen, die Angabe von technischen Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln stellen nur dann Eigenschaftszusicherungen dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
2.3 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Auftragsannahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.4 Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Dem Kunden sind auf sein Verlangen die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen per E-Mail zu übersenden.
2.5 Abweichungen des Liefergegenstands von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen, anderer einschlägiger technischer Normen sowie innerhalb branchenüblicher Toleranzen zulässig.
3. Preise
3.1 Die Preise schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme nicht ein. Diese sind vom Käufer zu tragen. Es sei denn dies ist in unseren Angeboten anders erwähnt. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.
3.2 Es gelten die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen geschuldeten Umsatzsteuer.
4. Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder - fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, es sei denn, der Kunde weist im konkretem Fall eine andere Vorgehensweise nach. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zum Abruf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt haben. Leistungen werden nicht fällig, wenn der Kunde eine zur Erfüllung erforderliche Mitwirkungshandlung noch nicht vorgenommen oder eine vereinbarte Vorleistung noch nicht erbracht hat. In diesen Fällen beginnen uns verpflichtende Liefertermine und -fristen erst mit Bewirkung der Mitwirkungshandlung bzw. mit Eingang der Vorleistung. Bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Käufers kann die Lieferzeit angemessen verlängert werden.
4.2 Bei Leistungsverzögerungen durch von uns nicht zu vertretenden, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Hindernissen und Betriebsstörungen, die auf die Fertigung oder Ablieferung des Vertragsgegenstands erheblichen Einfluss haben, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer bis zu ihrer Behebung. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten und uns kein Vorsorge - oder Übernahmeverschulden trifft. Wir sind berechtigt, die Leistungen auf die Dauer einer Behinderung aufzuschieben und, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Streikaussperrung, Rohstoff- und Energiemangel sowie Betriebs- und Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten sowie mangelnde Eigenbelieferung. Wird die Durchführung des Vertrags für uns ganz oder teilweise unzumutbar, so sind wir unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Vertragsrücktritt berechtigt.
4.3 Mahnungen und Nachfristsetzungen an uns durch den Kunden bedürfen der Schriftform. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
5. Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Teillieferung
5.1 Mit der Übergabe des Vertragsgegenstands an einen Beförderer oder eigene die Beförderung durchführende Personen, spätestens jedoch mit Verlassen der Verkaufsstelle, des Lagers oder auch bei Streckengeschäften des Lieferwerks geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Die Wahl des Versandweges und der Beförderung erfolgt nach unserem Ermessen, ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung. Auf Verlangen des Kunden wird für eine Lieferung die vom Kunden gewünschte Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen. Verzögert sich die Versendung oder Entgegennahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr bereits mit Zugang der Anzeige der Lieferbereitschaft o.ä. auf den Kunden über. Die Auswahl des Verpackungsmaterials sowie der Verpackungsart bleibt uns überlassen. Versandvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
5.2 Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen. Änderungswünsche nach Auftragserteilung können nur berücksichtigt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Zahlungen für offene Mengen aus Abrufaufträgen werden mit Ablauf des vereinbarten Endtermins unabhängig vom Lieferstand des Abrufauftrags fällig. Ist kein Endtermin vereinbart, sind wir spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss berechtigt die restlichen Zahlungen fällig zu stellen.
5.3 Für Warenumtausch aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, berechnen wir eine anteilige Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwerts, mindestens jedoch 25,00 Euro. Teile, welche nach Zeichnung oder besonderer Spezifikation für den Kunden hergestellt wurden, können nicht zurückgenommen werden.
6. Mängelhaftung
6.1 Kunden haben erkennbare oder versteckte Mängel (z.B. Transportschäden) sofort innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Der Kunde muss uns ebenso offensichtliche Mängel sofort innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
6.2 Solange uns keine Gelegenheit gegeben wird, uns vom Vorliegen eines Mangels zu überzeugen, insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung gestellt werden, können uns Mängel nicht entgegengehalten werden. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering-fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.3 Dem Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm danach kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
6.4 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien von Vorlieferanten bleiben hiervon unberührt.
6.5 Es wird keine Gewähr geleistet:
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Fälligkeit und Verzug Unsere Rechnungen sind, bei Teillieferungen in Höhe der erbrachten Leistung, sofort fällig. Eine Versendung erfolgt nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme, soweit nicht anders vereinbart. Leistet der Kunde nicht nach Fälligkeit oder kommt er in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Fälligkeits- und Verzugszinsen i. H. v. 5% p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben hiervon unberührt. Gerät der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug oder werden sonstige Tatsachen bekannt, die begründeten Zweifel an der Zahlungswillig- oder -fähigkeit entstehen lassen, werden alle unsere Forderungen sofort ohne Abzug fällig. Wir sind außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
7.2 Skonto Gewerblichen Großabnehmern gewähren wir bei laufender Geschäftsverbindung ein Netto-Zahlungsziel von 30 Tagen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum räumen wir 2% Skonto ein. Ausnahmsweise vereinbarte Barzahlungsnachlässe oder Skonti entfallen, wenn unsere Forderung nicht insgesamt erfüllt wird, ebenso, wenn im Zeitpunkt der Zahlung andere fällige Forderungen bestehen. Werkstatt- und Serviceleistungen, Werkzeugkosten, Auslagen usw. sind sofort netto fällig.
7.3 Leistungsverweigerungsrecht, Aufrechnung Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen bzw. die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten, rechtskräftig entschieden oder entscheidungsreif.
7.4 Rechnungslegung, Kontenabstimmung Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen u. ä. müssen schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks geltend gemacht werden. Ausreichend ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, so gilt dies als Genehmigung der Abrechnung. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, so können sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Vorschriften verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sämtliche Waren bleiben unser Eigentum, bis unsere Forderungen endgültig erfüllt oder die dafür begebenen Zahlungspapiere, auch Akzeptanten- und Finanzierungswechsel, endgültig eingelöst sind. Gegenüber Nicht - Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für bedingte und künftige Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung, gleich auf welchem Rechtsgrund die Forderungen beruhen.
8.2 Der Käufer ist berechtigt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
8.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung und Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
8.4 Die aus Weiterverkauf oder Be- und Verarbeitung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils (Ziff. 8.3) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
8.5 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.6 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
8.7 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir die Ware herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist die Ware unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten oder eine Verrechnung zu Markt oder Ankaufswerten abzüglich angemessener Bearbeitungskosten vornehmen.
8.8 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.
8.9 Soweit zwingende Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates einen Vorbehalt im Sinne der Ziffern 8.1-8.8 nicht vorsehen, jedoch andere Rechte zur Sicherung der Forderungen aus Rechnungen des Lieferanten kennen, behalten wir uns diese vor. Der Besteller ist verpflichtet bei Maßnahmen mitzuwirken, die uns zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder eines sonstigen an dessen Stelle tretenden Rechts an der Vorbehaltsware zustehen.
9. Schutzrechte für Entwicklung, Urheberrecht
9.1 Soweit unsere Leistung in der Erteilung technischer Beratung, insbesondere der Erarbeitung technischer Lösungsvorschläge, der Erstellung von Zeichnungen, Rezepturen, Entwicklung und Verbesserung von Produkten usw. besteht, behalten wir uns sämtliche Rechte hieran vor. Dies gilt insbesondere für unser geistiges Eigentum an den Erzeugnissen, aber auch für das körperliche Eigentum an sämtlichen Zeichnungen, Mustern, Modellen, usw.
9.2 Jegliche Weitergabe, auch zur Ansicht, jede Art der Weiterversendung, des Nachbaus (ganz oder teilweise) ist untersagt und verpflichtet, unbeschadet aller unserer sonstigen Ansprüche, zur Herausgabe des in dieser Weise Hergestellten oder Erlangten. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, uns unverzüglich alle zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen oder die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Von uns gefertigte Zeichnungen, Muster, Formen usw. sind auf Verlangen an uns zurückzugeben, ferner auf jeden Fall unaufgefordert dann, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.
9.3 Sofern wir Gegenstände nach Angaben oder Unterlagen des Kunden liefern, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.
10. Versuchsteile Formen, Werkzeuge
10.1 Hat der Kunde zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind diese frei unserer Produktionsstätte, zzgl. der vereinbarten, andernfalls einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss, rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Für vom Kunden beigestellte Werkzeuge, Formen und sonstige Fertigungsvorrichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten der Wartung, Pflege und evtl. Versicherungen trägt der Kunde.
10.2 Die Anfertigung von Versuchsteilen und Werkzeugen sowie Herstellungs- und Änderungskosten für Formen gehen zu Lasten des Kunden. Mangels anderweitiger Vereinbarung bleiben Werkzeuge und sonstige Vorrichtungen, die zur Herstellung bestellter Teile erforderlich sind, unser alleiniges Eigentum. Wenn nicht anders bestätigt, sind die berechneten Werkzeugkosten anteilige Kosten.
10.3 Die Richtigkeit der hergestellten Formen und sonstiger technischer Vorrichtungen muss vom Kunden vor Produktionsbeginn schriftlich bestätigt werden. Die Richtigkeitsbestätigung des Kunden, auch wenn sie mittelbar z.B. in Form von Auftragsabrufen erfolgt, gilt für uns verbindlich für die Aufnahme der Produktion, ohne dass es einer zusätzlichen Überprüfung unsererseits bedarf.
10.4 Wir behalten uns bei allen Zeichnungen und Skizzen sowie Werkzeugen und Vorrichtungen das Eigentum und die Urheberrechte sowie sonstige Rechte vor. Die Zeichnungen, Skizzen, Werkzeuge und Vorrichtungen dürfen ohne unsere Zustimmung anderen nicht zugänglich gemacht werden. Die Zeichnungen, Entwürfe und Unterlagen, welche der Kunde durch uns zur Verfügung gestellt bekommt, sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine unberechtigte Weitergabe auch durch seine Erfüllungsgehilfin nicht erfolgt.
10.5 Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt, unabhängig von Eigentumsrechten des Kunden, spätestens zwei Jahre nach der letzten Fertigung aus der Form oder dem Werkzeug.
11. Produkthinweis
Ein Teil unserer Produktpalette besteht aus keramischen Materialien und hat dementsprechend spröde Eigenschaften. Diese Produkte halten insbesondere Schlag- oder Stoßbelastungen nicht stand. Das Auftreten von kleineren Abplatzungen und Mikrorissen kann selbst bei äußerster Sorgfaltsanwendung im Herstellungs- und Auslieferungsprozess nicht vermieden werden und stellt deshalb keinen Mangel des Produkts dar. Der Kunde hat die an ihn ausgelieferte Ware deshalb entsprechend dieser Eigenschaften keramischer Produkte mit äußerster Sorgfalt zu behandeln.
12. Haftungsumfang
12.1 Gegenüber Nicht - Verbrauchern haften wir - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Für Schäden, die auf eine der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnutzung, unsachgemäße Montage oder Verwendung oder durch uns unbekannte Anwendungsfälle zurückzuführen sind, stehen wir nicht ein. In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Eine weitergehende Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Unsere Haftung entfällt - außer bei Vorsatz- bei Schäden, für die der Kunde versichert ist. Eine Verzugsentschädigung kann nur bis zur Höhe von 0,5% für jede volle Woche der Verspätung, im ganzen aber höchstens 5% des Netto-Rechnungswertes des Teils der Gesamt-lieferung gefordert werden, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden konnte. Bei Nichterfüllung oder Unvermögen gilt sinngemäß das Gleiche mit der Maßgabe, dass Schadensersatz nur in Höhe von 10% des Netto-Rechnungswerts des betreffenden Einzelauftrags oder des entsprechenden Teiles des Auftrags gefordert werden kann. Der Kunde kann mittels schriftlicher Erklärung unter Ausschluss weiterer Ansprüche ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die Leistung endgültig unmöglich wird.
12.2 Wir haften ausschließlich in folgenden Fällen: (a) Vorsätzliche Pflichtverletzung (b) Grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen (c) Arglistiges Verschweigen von Mängeln oder Garantie für die Beschaffenheit eines Liefergegenstandes (d) Schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
12.3 Soweit nicht in Ziffer 12.1 und 12.2 etwas anderes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
12.4 Den Besteller trifft die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen der von ihm geltend gemachten Ansprüche wegen Pflichtverletzung gegeben sind. Dies gilt auch für ein Verschulden unsererseits.
12.5 Der Kunde steht dafür ein, dass die bestellten Waren und die hierzu von ihm uns übergebenen Pläne, Zeichnungen und technischen Informationen nicht die gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzten. Der Kunde stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
13.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz.
13.2 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch im Verhältnis zu ausländischen Partnern unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.5 Vorstehende Regelungen finden auch bei Vertragsabschlüssen im Internet Anwendung. Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen speichern und im Zusammenhang mit Geschäftsverfällen verarbeiten.
Gehrig Bearings, Inhaber Bernd Gehrig, Zeiler Str. 46, D-97522 Sand am Main (Stand Juni 2016)